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Was
ist Konferenzdolmetschen?
Konferenzdolmetschen sind alle Arten des Dolmetschens bei Tagungen,
Kongressen, Konferenzen - im Unterschied zum Gerichts- oder Verhandlungsdolmetschen.
Gedolmetscht wird simultan oder konsekutiv.
Simultandolmetschen
Die Dolmetscherinnen sitzen in schalldichten Kabinen. Zuhörer
und Zuhörerinnen folgen der Übersetzung über Kopfhörer
zeitgleich mit dem gesprochenen Original.
Konsekutivdolmetschen
Die Dolmetscherin sitzt neben der Rednerin oder dem Redner, notiert
Stichworte und dolmetscht im Anschluss an das vorgetragene Original. |
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Wie groß ist das Team der Dolmetscherinnen?
In der Regel besteht das Team pro Kabine aus mindestens zwei Dolmetscherinnen
pro Sprachrichtung (3 Konferenzsprachen = 6 Dolmetscherinnen). Je
nach Tagungsdauer kann bei nur zwei Konferenzsprachen ein Team von
zwei oder drei Dolmetscherinnen arbeiten. |
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Sollte eine Dolmetscherin allein in der Kabine
arbeiten?
In Ausnahmefällen kann bei kurzen Arbeitszeiten - nicht länger
als 40 Minuten ohne Unterbrechung - eine Dolmetscherin allein arbeiten. |
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Was ist Flüsterdolmetschen (Chuchotage)?
Simultandolmetschen ohne Kabine, ggf. mit Personenführungsanlage
(PFA), wird als Flüsterdolmetschen bezeichnet. Die Dolmetscherinnen
flüstern für zwei bis drei Teilnehmer oder Teilnehmerinnen
die Übersetzung direkt neben oder hinter ihnen sitzend oder
- wenn für mehr Personen gedolmetscht wird - in ein Mikrofon.
Die Teilnehmer folgen der Übertragung dann per Kopfhörer. |
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Wann kann mit Flüsterdolmetschen gearbeitet
werden?
Flüsterdolmetschen (Chuchotage) ist die Option für kleine oder mobile Veranstaltungen: Gespräche mit wenigen Teilnehmern, Besichtigungen etc., wenn nicht mehr als zwei Konferenzsprachen zu dolmetschen sind. |
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Was ist Begleitdolmetschen?
Delegationen und Gruppen werden bei ihren Programmpunkten von Dolmetscherinnen
begleitet, die meist konsekutiv oder flüsternd dolmetschen. |
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Was ist Verhandlungsdolmetschen?
Bei Gesprächen im kleinen Kreis wird konsekutiv oder flüsternd
gedolmetscht. |
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Was ist eine Personenführungsanlage
(PFA)?
Ursprünglich für Betriebsbesichtigungen in lauter Umgebung
entwickelt werden PFAs (auch als „Flüsterkoffer“
bezeichnet) gelegentlich als Ersatz für eine mobile oder fest
installierte Simultananlage mit Kabine verwendet. Das technische
Equipment besteht aus einem portablen Mikrofon und bis zu 25 Empfängern
pro Kanal (Sprachrichtung) - in einem Koffer transportiert; daher
der Name. |
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Wie groß muss eine mobile Dolmetschkabine
sein?
Für die Größe und Beschaffenheit transportabler Dolmetschkabinen gelten die Normen ISO 4043 und DIN 56924-2. |
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Können Monitore eingesetzt werden?
Eine gute Sicht auf die Redner ist eine der Grundbedingungen für
die gute Arbeitsleistung der Dolmetscherinnen. Wenn die Umstände
das nicht erlauben, kann mit Monitoren in oder vor der Kabine gearbeitet
werden. Nicht nur der Vortragende sollte im Bild sein, sondern auch
die von ihm gezeigten Präsentationen, Grafiken, Charts. |
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Wie stelle ich das Team der Dolmetscherinnen
zusammen?
Die Beratende Dolmetscherin hilft dem Veranstalter, ein passendes
Team für seine Tagung zu finden. Die Voraussetzung dafür
ist eine umfassende Information über Programm und Thema, Konferenzsprachen,
Redner, Konzept der Veranstaltung. |
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Was macht die Beratende Dolmetscherin?
Die Beratende Dolmetscherin ist die Ansprechpartnerin des Veranstalters.
Sie kalkuliert entsprechend seinen Wünschen und Informationen
über die Veranstaltung die Kosten für Dolmetscherinnen
und ggf. Technik, und schließt die entsprechenden Verträge.
Sie vermittelt dem Team die notwendigen Fakten zur Vorbereitung,
leitet Hintergrundmaterial, Redemanuskripte usw. weiter. Während
der Konferenz ist sie oder die von ihr beauftragte Chefin d’Equipe
(Team-Chefin) die Kontaktperson für Veranstalter, Dolmetscherinnen
und Technik. |
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Wer ist die Chefin d’Equipe (Team-Chefin)?
Ist die Beratende Dolmetscherin nicht selbst im Team der Veranstaltung
oder wird in verschiedenen Sälen parallel gedolmetscht, nennt
sie dem Veranstalter und dem Team eine Chefin d’Equipe, die
als Ansprechpartnerin für die Beteiligten fungiert. |
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Wie bereiten sich die Dolmetscherinnen auf
die Tagung vor?
Mit Hilfe des Veranstalters, der so früh wie möglich so
viel Information wie möglich zur Tagung und zum Thema vermittelt.
Die Dolmetscherinnen brauchen zu ihrer Einarbeitung Programm und
Konzept der aktuellen Tagung, Protokolle oder Dokumentationen vorheriger
Tagungen zum Thema, Aufsätze zum Einlesen, Terminologien, Lebensläufe
und Abstracts der Rednerinnen und Redner sowie deren Präsentationen
und Manuskripte. Wenn Reden abgelesen werden, müssen sie den
Dolmetscherinnen vorliegen. Je früher diese Texte übermittelt
werden, desto besser. |
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Sind Dolmetscherinnen zur Vertraulichkeit
verpflichtet?
AIIC-Dolmetscherinnen unterliegen einer Berufs- und Ehrenordnung. Die Vertraulichkeitsklausel ist Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Dolmetscherinnen. |
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Wie bereiten sich Dolmetscherinnen auf das
Konferenzthema vor?
Wie gut sich Dolmetscherinnen auf das Konferenzthema vorbereiten
(können), hängt auch von der Kooperation des Veranstalters
ab. Wichtig ist die frühzeitige Zusendung von Programm, Konzept,
Einladung, Protokollen vorheriger Tagungen, Biografien der Rednerinnen
und Redner, Hintergrundtexten, Abstracts, Redemanuskripten, Präsentationen,
Charts und Terminologielisten, und zwar möglichst in allen
Konferenzsprachen. |
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Was ist ein Briefing?
Im Vorfeld der Konferenz bzw. vor Konferenzbeginn kann ein Briefing,
d.h. ein Koordinationstreffen, mit den Dolmetscherinnen genutzt
werden, um auf terminologische und inhaltliche Besonderheiten hinzuweisen
und um offene Fragen - seitens der Veranstalter oder Dolmetscherinnen
- zu klären. |
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Sollen Rednerinnen und Redner frei sprechen
oder ihre Vorträge vorlesen?
Nicht nur für die Zuhörer, auch für die Dolmetscherinnen
ist es leichter, einer freien Rede zu folgen, als einem abgelesenen
Text. Soll dennoch verlesen werden, muss auf die Geschwindigkeit
des gesprochenen Wortes geachtet werden, damit es übertragen
werden kann. |
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Mitschnitt:
Gibt es ein Copyright (Urheberrecht) der Dolmetscherinnen?
Ein Mitschnitt des Kabinentons - durch den Veranstalter zu Dokumentations-
oder Veröffentlichungszwecken, durch Radio- oder TV-Sender
zur Ausstrahlung - erfordert das Einverständnis der Dolmetscherinnen.
Sie haben das Urheberrecht am von ihnen gesprochenen Wort. Ggf.
wird ein Zusatzhonorar fällig. Es empfiehlt sich, falls bereits
bekannt, schon bei Vertragsschluss darauf hinzuweisen, dass mitgeschnitten
werden soll und mitzuteilen, wofür der Ton verwendet wird. |
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Spart der Mitschnitt die Übersetzung
der Reden im Anschluss an die Konferenz?
Ein Mitschnitt des Kabinentons mit anschließender Transkription
reicht in der Regel nicht aus, um eine Dokumentation der Tagung
zu erstellen. Die Texte müssen redigiert und aufgearbeitet
werden. Handelt es sich um vorliegende Reden, ist es immer besser,
eine schriftliche Übersetzung anfertigen zu lassen. |
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Können Videos und Filme gedolmetscht
werden?
Video- und Filmeinspielungen bei Präsentationen können gedolmetscht werden, wenn der Video- bzw. Filmton in der Kabine zu hören ist, und den Dolmetscherinnen ein Skript zur Verfügung gestellt wird. |
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Können Videokonferenzen gedolmetscht
werden?
Grundsätzlich ja. Allerdings müssen die Bild-/Ton-Qualität
und Synchonisierung stimmen. |
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Kann die Verdolmetschung Bestandteil einer
Internet-Übertragung der Konferenz sein?
Selbstverständlich. Hier gelten die gleichen Regeln, wie beim
Mitschnitt für Radio, TV oder Dokumentation. |
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Wie setzt sich das Honorar der Dolmetscherinnen
zusammen?
Die Arbeitsleistung der Dolmetscherinnen wird pro Konferenztag vergütet.
Findet die Veranstaltung nicht am Wohnort der Dolmetscherin statt,
kommen die Kosten für An- und Abreise sowie ggf. Tagegelder
und Anreisehonorare dazu. |
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Was ist ein Tagegeld (per diem)?
Sind An- und Abreise zum Konferenzort nicht am Veranstaltungstag
selbst möglich, berechnet die Dolmetscherin ein Tagegeld, dessen
Höhe sich danach berechnet, ob der Veranstalter die Unterkunft
und Mahlzeiten organisiert und bezahlt oder die Dolmetscherin diese
Kosten selbst tragen muss. |
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Wann fällt ein Anreisehonorar an?
Muss die Anreise am Vortag der Veranstaltung und/oder kann die Abreise
erst am Folgetag der Veranstaltung erfolgen, können für
diese Tage ggf. An-/Abreisehonorare berechnet werden. |
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Was ist ein Organisationshonorar?
Das Organisationshonorar deckt die Kosten der Beratenden Dolmetscherin,
die das Team zusammenstellt und ggf. Technik organisiert, Verträge
macht, Vorbereitungsmaterial weiterleitet. Es wird, meist je nach
Teamgröße, entweder pro Vertrag oder pauschal berechnet. |
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Wer braucht ein Feedback?
Dolmetscherinnen freuen sich über ein Feedback des Veranstalters:
konstruktive Kritik ist erwünscht, Dank und Lob sind immer
willkommen. Wir möchten, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden
sind. |
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Was ist AIIC?
Die Association Internationale des Interprètes de Conférence
ist der weltweite Berufsverband, in dem sich ca. 3.000 Konferenzdolmetscher
und –dolmetscherinnen in 88 Ländern weltweit zusammengeschlossen
haben, um sich gemeinsam für höchste Qualität der
Leistung und die Wahrung der Interessen des Berufsstandes einzusetzen.
Weitere Informationen im Internet unter: www.aiic.de
oder www.aiic.net |
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Was ist VdÜ?
Literaturübersetzer sind Freiberufler. Sie übersetzen
Belletristik, Sachbücher, wissenschaftliche Texte, Comics,
Theaterstücke, Hörspiele, Filme und andere Werke, die
einem breiten Publikum zugänglich sind. Literaturübersetzer
sind Urheber ihrer Übersetzungswerke. Wie die Autoren genießen
sie den Schutz des Urheberrechts. Der VdÜ, gegründet 1954,
ist der Berufsverband der Literaturübersetzerinnen und Literaturübersetzer
und vertritt ihre Interessen in der Öffentlichkeit, gegenüber
den Vertragspartnern und deren Verbänden. Der VdÜ ist
eingebunden in den Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der
Gewerkschaft ver.di.
Weitere Informationen im Internet unter: www.literaturuebersetzer.de
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